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AGB Privatpersonen

Rechtliches

AGB Privatpersonen

Allgemeine Geschäftsbedingungen gültig für Portraitshootings, fotografische Eventbegleitung, SED-Card-Shootings, Paarshootings, Bewerbungsfotos: Schlicht alles was nicht weiter vermarktet wird.

Für den Auftrag zwischen dem Auftragnehmer Daniel Schubert, folgend Fotograf oder Steins Pictures genannt, und dem Auftraggeber, folgend Kunde genannt, gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend schriftlich widersprochen wird. Sie gelten für laufende und zukünftige Geschäfte, auch wenn sie im Einzelfall nicht beigefügt sein sollten oder wenn auf ihre Einbeziehung nicht explizit hingewiesen wurde oder wird.

I. Vertragsschluss

Der Auftrag / Vertrag kommt durch schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung seitens Steins Pictures zustande, sofern der Kunde nicht binnen zwei Werktagen schriftlich Widerruf einlegt. Sofern nicht anders angegeben sind schriftliche Angebote, die Steins Pictures dem Kunden unterbreitet, für fünf Werktage gültig.

II. Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)

1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.

2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.

3. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.

4. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln.

6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

III. Auftragsproduktionen

1. Bei umfangreicheren Aufnahmen bzw. Produktionen wird zuvor der Ablauf zwischen den beiden Parteien grob festgelegt. Hat der Kunde bestimmte Wünsche, sind diese gegenüber dem Fotografen zu äußern

1.2. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.

2. Für den Fall, dass es erforderlich ist Dritte (z.B. Stylisten, Make-up-Artist, Assistenten) mit hinzuzuziehen, ist der Fotograf berechtigt, diese Dritten im Auftrag und im Namen des Kunden und auf dessen Rechnung zu beauftragen. In diesem Fall kommt KEIN Vertrag zwischen dem Fotografen und dem Dritten zustande.

3. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt.

4. Sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

IV. Im Falle einer Stornierung eines verbindlich gebruchten Termines oder Abbruch eines Shootings für einen Kunden

1. Sobald der Kunde eine Bestätigungsemail von Steinspictures erhalten hat, hält sich Steins Pictures diesen Termin für den Kunden frei. Er kann für diesen Tag daher keine weiteren Angebote annehmen.

2. Für diese Reservierung wird eine Reservierungsgebühr von 20% des Gesamtbetrages (Entgelte für Shooting und Nutzungsgebühr) fällig. Die Rechnung über diesen Betrag erhält der Kunde im Anschluss an die Bestätigungsemail von Daniel Schubert. Diese Reservierungsgebühr wird im Falle der Abwicklung des gesamten Auftrages angerechnet. Die Reservierungsgebühr wird bei einer Stornierung des Auftrages von Steinspictures einbehalten. Sie ist als Ausgleich dafür anzusehen, dass andere Aufträge für diesen Termin nicht angenommen werden konnten.

3. Bucht der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt – innerhalb eines Kalenderjahres- ein gleichwertiges Shooting, werden die gezahlten Reservierungsgebühren darauf angerechnet.

4. Ausnahmen hiervon sind Stornierungen aufgrund eines schweren Krankheitsfalls oder Todesfall (Familie). Eine Überprüfung / Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Fotografen.

5. Wird das Shooting durch den Kunden, gleich aus welchem Grund, abgebrochen, ist das vollständige Honorar (Shooting-Gebühr und Nutzungsgebühr für die erstellten Bilder) fällig. Konnten keine Bilder angefertigt werden, ist nur die Shooting-Gebühr fällig.

6. Für den Fotografen vorgesehene Liefertermine und Fristen bzgl. der Übergabe der Bilder sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Einzelfall schriftlich als Fixtermin vereinbart sind. Der Fotograf bemüht sich, die Bilder innerhalb von 15 Tagen zur Verfügung zu stellen.

V. Nutzungsrechte und Urheberrecht:

1. Der Kunde erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass die gefertigten Aufnahmen in unveränderter oder veränderter Form durch den Fotografen ohne jede zeitliche Beschränkung gespeichert und archiviert werden können. Diese Einwilligung umfasst auch die Digitalisierung und elektronische Bearbeitung, die Retusche sowie die Verwendung der Aufnahmen für Montagen.

2. Der Fotograf ist nicht berechtigt, die Aufnahmen zu veröffentlichen, es sei denn dies wurde im individuellen Vertrag festgehalten. Die Speicherung der Aufnahmen durch den Fotografen dient nur dem Zwecke der Sortierung, Bearbeitung und der Aushändigung an den Kunden.

3. Der Fotograf ist alleiniger Urheber. Es liegt im Ermessen des Fotografen, ob und wie die entstandenen Fotos bearbeitet und in welcher Bearbeitung die Fotoaufnahmen dem Kunden ausgehändigt werden.

4. Der Kunde erhält eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz die für ihn angefertigten Bilder privat zu nutzen. Eine Vervielfältigung und Druck im Rahmen von unentgeltlichen Danksagungskarten oder unentgeltlichen Andenken, Alben für Familie, und Freunde wird gestattet.
Auch die Verwendung in sozialen Medien z.B. Facebook ist ebenfalls gestattet. Eine kommerzielle Nutzung ist nur nach Rücksprache und Zustimmung durch den Fotografen zulässig. Für eine kommerzielle Nutzung fallen weitere Lizenzgebühren an. Bei Bewerbungsbildern zählt die Versendung an Dritte zu der üblichen Verwendung dazu. Ebenso ist der Kunde berechtigt die Aufnahmen für die Außendarstellung in Model-, Schauspielagenturen, vergleichbaren Portalen oder auf einer SED-Card anzugeben.

5. Die Abgabe unbearbeiteter/ digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen.

VI. Leistungen, Erfüllung und Haftung

Vereinbarte Honorare umfassen auch die Miete der im Besitz von Steins Pictures befindlichen und zur Produktion benötigten technischen Ausrüstung, in dem Umfang wie im Angebot/ der Auftragsbestätigung angegeben. Steins Picutres führt die beauftragte Produktion nach bestem Wissen, Gewissen und Vermögen und mit künstlerischer Gestaltungsfreiheit durch. Steins Pictures kann Teilleistungen durch Dritte erbringen lassen. Sofern nicht abweichend schriftlich vereinbart, verwahrt Steins Pictures das Rohmaterial sowie die fertige Produktion für 6 Monate ab Rechnungsdatum und ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, aufbewahrte digitale Medien nach sechs Monaten nach Datum der Schlussrechnung zu vernichten. Liefer- und Leistungsstörungen, die Steins Pictures nicht zu vertreten hat, entbinden Steins Pictures von zugesagten Terminen und Fristen. Steins Pictures haftet nicht für durch Terminverschiebungen oder Nichteinhaltung von Terminen entstandenen Schaden beim Kunden. Steins Pictures haftet nicht für durch höhere Gewalt, Systemausfälle oder -fehler verursachten Verlust gespeicherter oder aufbewahrter digitaler oder physischer Daten oder Medien. Steins Pictures haftet nicht für Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen, die durch die Veröffentlichung der fertigen Produktion oder Teilen daraus, durch den Kunden entstehen.

VII. Fotoaufnahmen bei Veranstaltungen

1. Bei Fotoaufnahmen im Rahmen von Veranstaltungen weist der Fotograf darauf hin, dass der Kunde (Hochzeitspaar, Veranstalter etc.) dafür Sorge zu tragen hat, dass die teilnehmenden Gäste darüber informiert werden, dass bei der Veranstaltung fotografiert bzw. gefilmt wird. Sollten Gäste dieses nicht wünschen, müssen sie dieses dem Veranstalter mitteilen.

2. Der Kunde (Veranstalter) hat der Fotograf darüber zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass diese Personen bei Gruppenbildern etc. nicht zu sehen sind.

3. Unterlässt der Kunde die vorbeschriebene Information und Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 S.1 lit a) DSGVO seiner Gäste und/ oder dem Fotografen gegenüber, stellt der Kunde damit den Fotografen von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte bzgl. einer Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts etc. geltend machen.

4. Darüber hinaus hat der Kunde vorab zu klären, ob in der jeweiligen Lokalität (Hotel, Gastraum, Kirche etc.) fotografiert bzw. gefilmt werden darf. Er hat hier das Einverständnis des Eigentümers einzuholen. Ein entsprechendes Musterformular kann dem Kunden auf Anfrage ohne eine Haftungsübernahme seitens des Fotografen zur Verfügung gestellt werden.

5. Versäumt der Kunde diese Nachfrage und untersagt der Eigentümer bzw. ein berechtigter Dritter die Fotoaufnahmen durch den Fotografen, hat der Kunde sämtliches vereinbartes Honorar zu tragen.

6. Sollten neben dem Fotografen von Steinspictures weitere Fotografen oder Videografen beauftragt werden, so ist dies spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung/Hochzeit Steinspictures schriftlich mitzuteilen. Außerdem muss der Auftraggeber die Kontaktdaten der anderen Dienstleister zu Verfügung stellen, damit eine Abspracheder Arbeit nebeneinander erfolgen kann. Kann hier keine Einigung getroffen werden, so hat der Kunde vorab zu klären, wie die Aufgabenteilung aussehen soll. Eine Reklamation die auf die andere Fotografen oder Videografen zurückzuführen ist, ist ausgeschlossen, dies gilt auch für fotografierende und filmende Gäst

VIII. Leistungsänderungen

Sofern nicht abweichend schriftlich vereinbart, umfasst das vereinbarte Honorar bis zu zwei Nachbearbeitungen, die sich auf Details beziehen, sofern die gelieferte Produktion den Vereinbarungen aus Angebot/Auftragsbestätigung grundsätzlich entspricht. Jede weitere Nachbearbeitung oder grundlegende Umarbeitungen werden nach Mehraufwand und Kosten bewertet und zusätzlich in Rechnung gestellt. Fallen im Laufe des Produktionsprozesses Leistungen an, die nicht im Angebot/ der Auftragsbestätigung aufgeführt sind, oder wünscht der Kunde Ergänzungen oder Erweiterungen werden diese nach Kosten und Mehraufwand bewertet und zusätzlich in Rechnung gestellt. Selbes gilt, falls der schlussendliche Umfang der Produktion das im Angebot/ der Auftragsbestätigung vereinbarte Maß deutlich übersteigt. Steins Pictures darf entstandenen Mehraufwand in Höhe von bis zu 10% des ursprünglich vereinbarten Auftragsvolumens in Rechnung stellen, ohne den Kunden vorab ausdrücklich darauf hinzuweisen. In anderen Fällen informiert Steins Pictures den Kunden zumindest mündlich über die voraussichtlich entstehenden zusätzlichen Kosten und diese gelten als akzeptiert, sofern der Kunde nicht umgehend widerspricht.

Wünscht der Kunde Änderungen an einer bereits abgeschlossenen/abgenommenen Produktion, so handelt es sich um einen neuen Auftrag. Eine Produktion oder Zwischenstufe gilt als abgenommen, wenn der Kunde seine Zustimmung/ Freigabe mündlich oder schriftlich Steins Pictures mitteilt, die Produktion nutzt oder wenn er nach Erhalt der Produktion/Zwischenstufe nicht binnen 10 Werktagen Änderungswünsche äußert. Vor Ort bei Dreharbeiten/Fotoaufnahmen kann der Kunde nur bedingt Änderungen anbringen, sofern diese keinen Mehraufwand generieren. Der Kunde hat keine Weisungsbefugnis gegenüber beteiligten SchauspielerInnen, Modellen oder Teammitgliedern. Steins Pictures behält sich das Recht vor, Änderungswünsche des Kunden abzulehnen, sofern diese den Auftrag gefährden, gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder für SchauspielerInnen oder Teammitglieder unzumutbar sind.

IX. Lieferung

Die Lieferung der fertigen Produktion erfolgt üblicherweise als Datei/en auf einer Daten-DVD oder als Datei/en per Download Link. Das während der Produktion entstandene Rohmaterial ist nicht mit inbegriffen.

X. Pflichten des Kunden, Rechte Dritter

Der Kunde verpflichtet sich zur fristgemäßen Zahlung der vereinbarten Preise und Kosten für Mehraufwand. Der Kunde sagt zu, Steins Pictures bei der Umsetzung des Auftrags zu unterstützen und alle benötigten Materialien zur Verfügung zu stellen und versichert im Besitz aller notwendigen Rechte für die Durchführung des Auftrags zu sein (zB. Foto- & Drehgenehmigung für ein Shooting oder Dreh auf Firmengelände, Bildrechte von abgebildeten Personen).
Der Kunde versichert, dass er an Bild-, Foto-, Grafik-, Audio- und Videomaterialien, welche er Steins Pictures für die weitere Verarbeitung zur Verfügung stellt, das alleinige Urheberrecht, Markenrecht, das Recht zur Veröffentlichung, die erforderlichen Nutzungs-, Vervielfältigungs- Bearbeitungs- und Vorführrechte sowie die Berechtigung zum Anbieten besitzt und die Weitergabe und Zurverfügungstellung der Materialien im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen liegt und, dass er die erforderlichen datenschutzrechtlichen und persönlichkeitsrechtlichen Einwilligungen und Freigaben dafür eingeholt hat und besitzt.
Sollten aus einer Verletzung von Rechten Dritter, aus einer Urheber-, Markenrechtsverletzung, Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder datenschutzrechtlicher Bestimmungen rechtliche oder sonstige Folgen entstehen, so trägt diese ausdrücklich und allein der Kunde. Der Kunde stellt Steins Pictures von sämtlichen Ansprüchen frei, die aus einer der gerade genannten oder vergleichbaren Verletzung hervorgehen. Steins Pictures haftet nicht für Rechtsverletzungen Dritter.

XI. Datenschutz

Steins Pictures erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nur, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung der Geschäftsbeziehung erforderlich sind. Dabei beachtet Steins Pictures die gesetzlichen Bestimmungen. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der online abrufbaren Datenschutzerklärung: https://www.steinspictures.de/datenschutz/ Der Kunde erhält auf Anforderung jederzeit unentgeltlich Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten.

XII. Schlussbestimmung und salvatorische Klausel

Erfüllungsort ist der Standort von Steins Pictures, 81541 München. Gerichtsstand ist das zuständige Amtsgericht München. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ihre Wirksamkeit verlieren, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Auf Anfrage.