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AGB Geschäftskunden

Rechtliches

AGB Unternehmen

Allgemeine Geschäftsbedingungen gültig für Shootings für Unternehmen, Fashionshootings für Labels, Shootings für Magazine und andere Auftragsarbeiten, die weiter vermarktet werden oder für Werbekampanien genutzt werden.

Für den Auftrag zwischen dem Auftragnehmer Daniel Schubert, folgend Fotograf oder Steins Pictures genannt, und dem Auftraggeber, folgend Kunde genannt, gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend schriftlich widersprochen wird. Sie gelten für laufende und zukünftige Geschäfte, auch wenn sie im Einzelfall nicht beigefügt sein sollten oder wenn auf ihre Einbeziehung nicht explizit hingewiesen wurde oder wird.

I. Vertragsschluss

Der Auftrag / Vertrag kommt durch schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung seitens Steins Pictures zustande, sofern der Kunde nicht binnen zwei Werktagen schriftlich Widerruf einlegt. Sofern nicht anders angegeben sind schriftliche Angebote, die Steins Pictures dem Kunden unterbreitet, für fünf Werktage gültig.

II. Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)

1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.

2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.

3. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.

4. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln.

6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

III. Auftragsproduktionen

1. Bei umfangreicheren Aufnahmen bzw. Produktionen wird zuvor der Ablauf zwischen den beiden Parteien grob festgelegt. Hat der Kunde bestimmte Wünsche, sind diese gegenüber dem Fotografen zu äußern

1.2. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.

2. Für den Fall, dass es erforderlich ist Dritte (z.B. Stylisten, Make-up-Artist, Assistenten) mit hinzuzuziehen, ist der Fotograf berechtigt, diese Dritten im Auftrag und im Namen des Kunden und auf dessen Rechnung zu beauftragen. In diesem Fall kommt KEIN Vertrag zwischen dem Fotografen und dem Dritten zustande.

3. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt.

4. Sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

IV. Abschlagszahlungen, Rücktritt und Fristen

Bei umfangreichen Produktionen kann bei Vertragsschluss sowie nach Abschluss der Fotoaufnahmen / Abschluss der ersten Produktionsphase eine Abschlagszahlung von je bis zu einem Drittel des voraussichtlichen Auftragsvolumens verlangt werden. Die Abschlagszahlungen dienen der Deckung während der Produktion anfallender Kosten gleich welcher Art, sind sofort und ohne weitere Abzüge zu zahlen und werden bei Rechnungsschluss in voller Höhe angerechnet. Sollte der Kunde nach Vertragsschluss, gleich aus welchem Grund, vom Auftrag zurücktreten, werden die Abschlagszahlungen als Stornogebühren einbehalten. Der Kunde verpflichtet sich alle bis zum Zeitpunkt des Rücktritts geforderten Abschlagszahlungen zu zahlen. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Die Rechnung ist nach Erhalt binnen 10 Tagen und ohne weitere Abzüge zu zahlen.

V. Nutzungsrechte und Urheberrecht

1. Der Kunde erwirbt stets ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und i.d.R. zeitlich und räumlich begrenztes Nutzungsrecht für die erstellten Aufnahmen . Weitere Details zu den Nutzungsrechten des Kunden sind bei Bedarf auf der Auftragsbestätigung und/oder der Rechnung oder einer Anlage zur Rechnung beschrieben. Jede über diese Bestimmungen hinausgehende Nutzung, Weitergabe oder Vervielfältigung der fertigen Produktion oder Teilen daraus bedarf einer Lizenzerweiterung durch Steins Pictures.

2. Die vereinbarten Nutzungsrechte gehen erst mit Begleichen der Endrechnung auf den Kunden über.

3. Die erstellte Produktion gilt vom Kunden als genutzt, solange sie im Ganzen oder in Teilen auf eine oder mehrere der auf der Rechnung genannten Nutzungsarten zum Einsatz kommt.

4. Steins Pictures und die an der Herstellung der Produktion beteiligten Modelle, Mackup-Artist, Videografen, Schauspieler, Stylisten oder Assistenten dürfen die fertige Produktion als Referenz und zum Zwecke der Eigenwerbung angeben, vorführen, veröffentlichen, einarbeiten und weitergeben.

5. Die Urheberrechte an der fertigen Produktion, dem Rohmaterial sowie allen Zwischenstufen bleiben (wie gesetzlich vorgegeben) uneingeschränkt bei Steins Pictures. Werden für die Produktion Lizenzen für Musik, Sprachaufnahmen oder Bildmaterial erworben gelten für diese die Nutzungsbestimmungen der jeweiligen Lizenzgeber. Steins Pictures haftet nicht für Rechtsverletzungen Dritter.

6. Der Kunde erwirbt grundsätzlich ein eingeschränktes ausschließliches Nutzungsrecht für die eigene Website, Flyer oder ähnliche Printmedien, und Social Media. Ebenso darf der Kunde, für den Fall das er einen Online-Shop betreibt, die Bilder auch an Dritte Websiten weitergeben, um seine Produkte in anderen Online-Shops präsentiern zu dürfen.

7. Jede über Ziffer 6. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für:

– einer weitergabe an Dritte, insbesondere Magazine, Ausstellungen, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials.

8. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

9. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.

10. Die Abgabe unbearbeiteter/ digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen.

VI. Terminverschiebung und Ausfallhonorar

1. Steins Pictures haftet nicht bei der wetterbedingten, durch höhere Gewalt oder durch Krankheit seitens Steins Pictures oder seitens für den Dreh/Fototermin unabdingbaren durch Steins Pictures organisierten Beteiligten verursachten Verschiebung von Drehterminen/Fototerminen.

2. Wenn ein vereinbarter Termin durch den Kunden, gleich aus welchem Grund, nicht eingehalten oder abgesagt wird, werden sämtliche bereits entstandenen Kosten dem Kunden zu 100% in Rechnung gestellt. Bei kurzfristigem Nichteinhalten, Absage oder Verschiebung eines vereinbarten Shootings durch den Kunden, gleich aus welchem Grund, können die vereinbarten Gagen gebuchter Teammitglieder und Models/Schauspieler dem Kunden wie folgt in Rechnung gestellt werden: bis zu 30% bei Frist von weniger als 10 Werktagen zum ursprünglich vereinbarten Termin. Bis zu 60% bei Frist von weniger als 7 Werktagen. Bis zu 100% bei Frist von weniger als 4 Werktagen, außerdem kann dem Kunden eine Konventionalstrafe von bis zu 250,00 € zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt werden.

VII. Leistungen, Erfüllung und Haftung

Vereinbarte Honorare umfassen auch die Miete der im Besitz von Steins Pictures befindlichen und zur Produktion benötigten technischen Ausrüstung, in dem Umfang wie im Angebot/ der Auftragsbestätigung angegeben. Steins Picutres führt die beauftragte Produktion nach bestem Wissen, Gewissen und Vermögen und mit künstlerischer Gestaltungsfreiheit durch. Steins Pictures kann Teilleistungen durch Dritte erbringen lassen. Sofern nicht abweichend schriftlich vereinbart, verwahrt Steins Pictures das Rohmaterial sowie die fertige Produktion für 6 Monate ab Rechnungsdatum und ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, aufbewahrte digitale Medien nach sechs Monaten nach Datum der Schlussrechnung zu vernichten. Liefer- und Leistungsstörungen, die Steins Pictures nicht zu vertreten hat, entbinden Steins Pictures von zugesagten Terminen und Fristen. Steins Pictures haftet nicht für durch Terminverschiebungen oder Nichteinhaltung von Terminen entstandenen Schaden beim Kunden. Steins Pictures haftet nicht für durch höhere Gewalt, Systemausfälle oder -fehler verursachten Verlust gespeicherter oder aufbewahrter digitaler oder physischer Daten oder Medien. Steins Pictures haftet nicht für Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen, die durch die Veröffentlichung der fertigen Produktion oder Teilen daraus, durch den Kunden entstehen.

VIII. Leistungsänderungen

Sofern nicht abweichend schriftlich vereinbart, umfasst das vereinbarte Honorar bis zu zwei Nachbearbeitungen, die sich auf Details beziehen, sofern die gelieferte Produktion den Vereinbarungen aus Angebot/Auftragsbestätigung grundsätzlich entspricht. Jede weitere Nachbearbeitung oder grundlegende Umarbeitungen werden nach Mehraufwand und Kosten bewertet und zusätzlich in Rechnung gestellt. Fallen im Laufe des Produktionsprozesses Leistungen an, die nicht im Angebot/ der Auftragsbestätigung aufgeführt sind, oder wünscht der Kunde Ergänzungen oder Erweiterungen werden diese nach Kosten und Mehraufwand bewertet und zusätzlich in Rechnung gestellt. Selbes gilt, falls der schlussendliche Umfang der Produktion das im Angebot/ der Auftragsbestätigung vereinbarte Maß deutlich übersteigt. Steins Pictures darf entstandenen Mehraufwand in Höhe von bis zu 10% des ursprünglich vereinbarten Auftragsvolumens in Rechnung stellen, ohne den Kunden vorab ausdrücklich darauf hinzuweisen. In anderen Fällen informiert Steins Pictures den Kunden zumindest mündlich über die voraussichtlich entstehenden zusätzlichen Kosten und diese gelten als akzeptiert, sofern der Kunde nicht umgehend widerspricht.

Wünscht der Kunde Änderungen an einer bereits abgeschlossenen/abgenommenen Produktion, so handelt es sich um einen neuen Auftrag. Eine Produktion oder Zwischenstufe gilt als abgenommen, wenn der Kunde seine Zustimmung/ Freigabe mündlich oder schriftlich Steins Pictures mitteilt, die Produktion nutzt oder wenn er nach Erhalt der Produktion/Zwischenstufe nicht binnen 10 Werktagen Änderungswünsche äußert. Vor Ort bei Dreharbeiten/Fotoaufnahmen kann der Kunde nur bedingt Änderungen anbringen, sofern diese keinen Mehraufwand generieren. Der Kunde hat keine Weisungsbefugnis gegenüber beteiligten SchauspielerInnen oder Teammitgliedern. Steins Pictures behält sich das Recht vor, Änderungswünsche des Kunden abzulehnen, sofern diese den Auftrag gefährden, gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder für SchauspielerInnen oder Teammitglieder unzumutbar sind.

IX. Lieferung

Die Lieferung der fertigen Produktion erfolgt üblicherweise als Datei/en auf einer Daten-DVD oder als Datei/en per Download Link. Das während der Produktion entstandene Rohmaterial ist nicht mit inbegriffen.

X. Pflichten des Kunden, Rechte Dritter

Der Kunde verpflichtet sich zur fristgemäßen Zahlung der vereinbarten Preise und Kosten für Mehraufwand. Der Kunde sagt zu, Steins Pictures bei der Umsetzung des Auftrags zu unterstützen und alle benötigten Materialien (zB. Logo-Dateien) zur Verfügung zu stellen und versichert im Besitz aller notwendigen Rechte für die Durchführung des Auftrags zu sein (zB. Foto- & Drehgenehmigung für ein Shooting oder Dreh auf Firmengelände, Bildrechte von abgebildeten Personen).
Der Kunde versichert, dass er an Bild-, Foto-, Grafik-, Audio- und Videomaterialien, welche er Steins Pictures für die weitere Verarbeitung zur Verfügung stellt, das alleinige Urheberrecht, Markenrecht, das Recht zur Veröffentlichung, die erforderlichen Nutzungs-, Vervielfältigungs- Bearbeitungs- und Vorführrechte sowie die Berechtigung zum Anbieten besitzt und die Weitergabe und Zurverfügungstellung der Materialien im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen liegt und, dass er die erforderlichen datenschutzrechtlichen und persönlichkeitsrechtlichen Einwilligungen und Freigaben dafür eingeholt hat und besitzt.
Sollten aus einer Verletzung von Rechten Dritter, aus einer Urheber-, Markenrechtsverletzung, Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder datenschutzrechtlicher Bestimmungen rechtliche oder sonstige Folgen entstehen, so trägt diese ausdrücklich und allein der Kunde. Der Kunde stellt Steins Pictures von sämtlichen Ansprüchen frei, die aus einer der gerade genannten oder vergleichbaren Verletzung hervorgehen. Steins Pictures haftet nicht für Rechtsverletzungen Dritter.

XI. Fotoaufnahmen bei Veranstaltungen

1. Bei Fotoaufnahmen im Rahmen von Veranstaltungen weist der Fotograf darauf hin, dass der Kunde (Hochzeitspaar, Veranstalter etc.) dafür Sorge zu tragen hat, dass die teilnehmenden Gäste darüber informiert werden, dass bei der Veranstaltung fotografiert bzw. gefilmt wird. Sollten Gäste dieses nicht wünschen, müssen sie dieses dem Veranstalter mitteilen.

2. Der Kunde (Veranstalter) hat der Fotograf darüber zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass diese Personen bei Gruppenbildern etc. nicht zu sehen sind.

3. Unterlässt der Kunde die vorbeschriebene Information und Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 S.1 lit a) DSGVO seiner Gäste und/ oder dem Fotografen gegenüber, stellt der Kunde damit den Fotografen von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte bzgl. einer Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts etc. geltend machen.

4. Darüber hinaus hat der Kunde vorab zu klären, ob in der jeweiligen Lokalität (Hotel, Gastraum, Kirche etc.) fotografiert bzw. gefilmt werden darf. Er hat hier das Einverständnis des Eigentümers einzuholen. Ein entsprechendes Musterformular kann dem Kunden auf Anfrage ohne eine Haftungsübernahme seitens des Fotografen zur Verfügung gestellt werden.

5. Versäumt der Kunde diese Nachfrage und untersagt der Eigentümer bzw. ein berechtigter Dritter die Fotoaufnahmen durch den Fotografen, hat der Kunde sämtliches vereinbartes Honorar zu tragen.

6. Sollten neben dem Fotografen von Steinspictures weitere Fotografen oder Videografen beauftragt werden, so ist dies spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung/Hochzeit Steinspictures schriftlich mitzuteilen. Außerdem muss der Auftraggeber die Kontaktdaten der anderen Dienstleister zu Verfügung stellen, damit eine Abspracheder Arbeit nebeneinander erfolgen kann. Kann hier keine Einigung getroffen werden, so hat der Kunde vorab zu klären, wie die Aufgabenteilung aussehen soll. Eine Reklamation die auf die andere Fotografen oder Videografen zurückzuführen ist, ist ausgeschlossen, dies gilt auch für fotografierende und filmende Gäst

XII. Datenschutz

Steins Pictures erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nur, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung der Geschäftsbeziehung erforderlich sind. Dabei beachtet Steins Pictures die gesetzlichen Bestimmungen. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der online abrufbaren Datenschutzerklärung: https://www.steinspictures.de/datenschutz/ Der Kunde erhält auf Anforderung jederzeit unentgeltlich Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten.

XIV. Schlussbestimmung und salvatorische Klausel

Erfüllungsort ist der Standort von Steins Pictures, 81541 München. Gerichtsstand ist das zuständige Amtsgericht München. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ihre Wirksamkeit verlieren, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Auf Anfrage.